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Die Telematik Infrastruktur

Was ist die Telematik-Infrastruktur?

Die Telematik-Infrastruktur, kurz TI, bezeichnet ein Kommunikationsnetz, um medizinische, für die Behandlung der Patienten nötige Informationen schneller und einfacher, über System- und Sektorgrenzen hinweg, auszutauschen. Die Sicherheit der Patientendaten hat dabei oberste Priorität. Die geplanten Funktionen und den Zeitplan für die Einführung der TI mit nutzbringenden Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) enthält das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen", kurz E-Health-Gesetz.
Mehr über das E-Health-Gesetz

Ist D1denis von der gematik zertifiziert?

Ja, selbstverständlich ist D1denis von der gematik für alle bereits geforderten Bereiche zertifiziert. Unter folgendem Link finden Sie die offiziellen Angaben der gematik dazu:
https://fachportal.gematik.de/hersteller-anbieter/primaersysteme

Wann soll die TI verfügbar sein?

Bis Ende 2019 wurden fast alle Praxen an die TI angeschlossen. Als erste Anwendung wurde das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) realisiert. Diverse weitere Anwendungen stehen kurz bevor, die allesamt bis Ende 2021 eingeführt werden sollen. Diese sind:

Darüberhinaus gibt es weitere Neuerungen speziell im dentalen Bereich. Diese sind:                       


Was benötige ich für die TI?

Komponente
Beschreibung
Konnektor
Der Konnektor bildet die Schnittstelle zwischen dem Praxisverwaltungssystem, Ihrem Kartenterminal und der TI. Somit ermöglicht er die Verwaltung der Versichertenstammdaten auf der eGK. über den VPN-Zugangsdienst erfolgt eine hochsichere Verbindung zur TI.
Kartenlesegerät
Es wird benötigt um die eGK, den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) einzulesen. Es wird mindestens ein Kartenlesegerät für die medizinischen Fachangestellten am Empfang für das VSDM benötigt. Für die künftigen medizinischen Anwendungen (z.B. Notfalldaten) sind zusätzliche Kartenlesegeräte in den Behandlungszimmern nötig.
Praxisausweis (SMC-B)
Mit dem Praxisausweis (Security Module Card - Betriebsstätte) wird ermöglicht, dass sich eine Praxis gegenüber den Diensten der TI als berechtigter Teilnehmer ausweist. Dies ist erforderlich um Patientendaten von der eGK auslesen zu können. Die Karte wird in das stationäre Kartenterminal gesteckt und über eine PIN aktiviert. Zwingend erforderlich für den Betrieb der TI-Komponenten.
Herausgeber des Praxisausweises sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Produziert wird der Ausweis von sogenannten Trust Service Providern (TSP) wie z.B. Medisign. TSP sind vertraglich verifizierte Anbieter.
VPN-Dienst
Um sicheren Zugang zur TI zur Verfügung zu stellen benötigen die Praxen den VPN-Zugangsdienst, der unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien über ein virtuelles privates Netzwerk einen sicheren Datenverkehr ermöglicht
Zahnarztausweis (eHBA oder eZAA)
Dieser ist für jeden Behandler erforderlich und berechtigt zum Abruf oder Speichern von Daten in der TI-Cloud sowie zum digitalen signieren jedweder Dokumente, Rezepte etc.
KIM-Postfächer
Diese werden für die gesamte Kommunikation innerhalb der TI, also zwischen Praxen, Krankenkassen, KZVen etc. zukünftig benötigt und berücksichtigen automatisch die gesetzlichen Anforderungen bzgl. Datenschutz und Datensicherheit.

Unser Angebot

Unser Angebot umfasst die TI-Basisaustattung mit

  • 1 Konnektor
  • 1 Kartenlesegerät
  • Servicepaket (inkl. VPN-Zugangsdienst und Konnektorsupport)
  • Installation
    • Hard- und Softwareinstallation
    • Test der Komponenten inkl. VPN Zugangsdienst
    • Alle verfügbaren TI-Integrationsmodule für D1denis
    • Einweisung Online-Schulung der Mitarbeiter
Bild TI-AGBs Teil A
Bild TI-AGBs Teil B

Übersicht Produkt Typ Versionen (PTV) der TI

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Wie wird der Einsatz der TI-Komponenten gefördert?

• Erstattungsbetrag ePA-Konnektor (mit den Funktion für VSDM, NFDM, eMP, KIM, ePA und QES (qualifizierte elektronische Signatur)
1.794,- €
• Erstattungsbetrag stationäres E-Health Kartenterminal je Standort, wenn ein ePA-fähiger Konnektor genutzt wird:
595,- €
• Erstattungsbetrag für mobiles Kartenterminal:
(sofern eine Anspruchsberechtigung besteht)
356,- €
• Erstattungsbetrag für Praxisausweis (SMC-B):
(Einmalzahlung für 5 Jahre)
465,- €
• Erstattungsbetrag für eHBA:
(Einmalzahlung für 5 Jahre, entspricht ca. 50% der Kosten)
233,- €
• TI-Startpauschale (einmalig):
900,- €
• Beträge für den laufenden Betrieb:
(monatlich, 86,- € ab Einsatz des ePA-Updates)
84,50 €
• KIM-Postfächer (für max. 2) monatlich, je
8,- €

Für größere Praxen gibt es noch weitere Erstattungen. Informationen zur Pauschalen-Vereinbarung finden sich im BMV-Z Anlage 11 und 11a sowie über die KZBV unter folgendem Link: https://www.kzbv.de/bundesmantelvertrag.1223.de.html

Welche aktuellen Versionen der TI-Komponenten gibt es?

Bitte beachten Sie, dass jede zugelassene Firmware-Version der TI-Komponenten mit einem Ablaufdatum versehen ist. Alle Teilnehmer der TI sind verpflichtet, stets nur mit zugelassenen Versionen zu arbeiten.

Informationen rund um die TI

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